Die Aufnahme in unserem Haus des Christlichen Missionszentrums e.V. ist freiwillig. Voraussetzung für die Aufnahme ist die reguläre Haftentlassung oder Therapieende.
Dem Rehabilitand wird eine Aufsichtsführende Person an die Seite gestellt, welche ihn zu jeder Zeit begleitet.
Über die Aufnahme und Entlassung entscheidet der Vorstand des Christlichen Missionszentrums e.V. Die einzige Bedingung an den Rehabilitand ist sein Wunsch, von seinen Problemen freizukommen und das Einhalten folgender Regelungen:
1. Der Bewohner gibt sein Einverständnis darüber, sich bei seiner Aufnahme in unserem Haus einer vollständigen Untersuchung seiner Person sowie seines Besitzes zu unterzeichnen.
2. In den ersten drei Monaten steht der Rehabilitand unter Kontaktsperre.
• Während der Kontaktsperre sind weder Telefonanrufe noch Briefkontakte erlaubt.
• Ebenso ist der Besitz von Geld nicht erlaubt. Es wird bei der Aufnahme zur Verwahrung abgegeben ( evtl. auch Wertsachen ) und bei Bedarf wieder zugeteilt.
Über Einzelfälle entscheidet der Vorstand.
3. Der Rehabilitand verpflichtet sich, ein Aufnahmedokument zu unterzeichnen, in welchem er sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles dazu verpflichtet, keinerlei Ansprüche gegenüber des Christlichen Missionszentrums e.V. geltend zu machen.
4. Bei minderjährigen Personen ist die Genehmigung der Eltern für die Aufnahme erforderlich.
5. Beim Eintritt in unsere Gefährdetenhilfe dürfen keine elektrischen Geräte wie Fernseher, Radios, Smartphone, Walkman , keine nichtchristlichen Veröffentlichungen wie Bücher, Zeitschriften etc. und keine Waffen mitgebracht werden.
6. Bei der Aufnahme muss der Aufnahmebogen ausgefüllt werden.
7. Die Hausordnung und die Rehabilitanden-Regel müssen akzeptiert werden.